Energieagentur Landkreis Rottweil und Energieberatung der Verbraucherzentrale bieten derzeit nur Telefonberatung an


Um Verbraucher weiterhin in Energie- und Fördermittelfragen zu unterstützen, beraten derzeit die Energieexperten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Landkreis Rottweil nur noch telefonisch.
Bei diesen kostenlosen Beratungen wird u. a. umfassend über die neuen Förderrichtlinien der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW-Bank sowie der L-Bank beraten.
 
Wer seine alte Ölheizung ausmustert, kann seit Anfang 2020 höhere Zuschüsse erhalten. Für die Umstellung von alten Ölheizungen auf moderne erneuerbare Wärmesysteme übernimmt der Staat bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch Gas-Hybridheizungen, d.h. Gas-Brennwertheizungen in Kombination mit erneuerbaren Wärmeerzeugern, sind bis zu 35 Prozent förderfähig. Thermische Solaranlagen werden bezuschusst mit einem Fördersatz von bis zu 30 Prozent. Grundvoraussetzung ist, dass für die zu ersetzende Heizungsanlage keine Austauschpflicht nach § 10 der EnEV 2014 vorliegt.
In Neubauten fallen die Fördersätze etwas geringer aus. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen in beiden Fällen gewisse technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Ohne zumindest einen Anteil an erneuerbare Energien werden keine Zuschüsse mehr gewährt. Welche Heizung aber die beste Alternative zu reinen Öl- und Gassystemen ist, hängt von den Rahmenbedingungen ab, was genau geprüft werden sollte.
Die KfW fördert in den Programmen im Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei KfW-Effizienzhäusern Investitionen von bis zu 120.000 Euro / Wohneinheit. Bei der Sanierung von Einzelmaßnahmen können Investitionen von bis zu 50.000 € / Wohneinheit gefördert werden. Außerdem können im Programm „Energieeffizient Bauen“ zinsverbilligte Kredite mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionen in Anspruch genommen werden. Wer sein Bestandgebäude umfassend saniert, kann entweder auf ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent oder auf einen direkten Zuschuss von ebenfalls 40 Prozent der förderfähigen Kosten zurückgreifen. Wer nur einzelne Bauteile ersetzen möchte – z.B. Fenster erneuern, Dach, /obere Geschoßdecke oder Kellerdecke dämmen –  kann entweder auf ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent oder auf einen direkten Zuschuss von ebenfalls 20 Prozent der förderfähigen Kosten zurückgreifen. Hier müssen auch gewisse technische Mindestanforderungen eingehalten werden.
Die Energieberatung ist kostenlos zum Ortstarif bei der Energieagentur Landkreis Rottweil unter 0741/4800589 oder der Verbraucherzentrale bundesweit unter 0800-809 802 400 erreichbar. Diese wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Bitte rufen Sie uns an und informieren sich bevor Sie investieren. Wir helfen Ihnen gerne und neutral weiter.