Der Landkreis Rottweil erhält rund 28,7 Millionen Euro aus dem Infrastrukturprogramm von Bund und Land. Mit dem Programm unterstützen Bund und Länder Investitionen in Straßen, Gebäude und weitere öffentliche Infrastruktur. Ziel ist es, bestehende Infrastruktur zu modernisieren und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.
Im Folgenden die Projekte, die gefördert werden:
Für den Neubau Landratsamt
- Neubau Verwaltungsgebäude | Maßnahme bereits begonnen
- Neubau Parkhaus für das Verwaltungsgebäude | Baubeginn: 2026
Im Bereich Straßenbau / Verkehrsinfrastruktur
- K 5526 Rötenberg - Winzeln
Deckenverstärkung | Maßnahme ist bereits abgeschlossen
- K 5540 Kreisverkehrsplätze Zimmern
Fahrbahndeckenerneuerung | Baubeginn: 2026
- K 5547 Ortsdurchfahrt Lackendorf
Fahrbahndeckenerneuerung | Baubeginn: 2027
- K 5562 Dietingen - Kreuzung K 5552 Irslingen - Gößlingen
Fahrbahndeckenerneuerung | Baubeginn: 2026
- K 5528 Moosenmättle - Lauterbach
Deckenverstärkung | Baubeginn: 2026
- K 5522 Beffendorf - Kreisverkehrsplatz L 415
Fahrbahndeckenerneuerung | Baubeginn: 2026
- K 5531 Ortsdurchfahrt Hardt
Straßeninstandsetzung | Baubeginn: 2027
- K5543, Neufra-Frittlingen
Fahrbahninstandsetzung | Maßnahme ist bereits abgeschlossen)
- K5502, Ortsdurchfahrt Sulz-Mühlheim
Sanierung | Baubeginn 2027
Für die Beschaffung von Fahrzeugen
- 3-Achs-LKW mit Wechselpritsche | Straßenmeisterei
- Aufsatzstreuer für Fremdunternehmer| Straßenmeisterei
- Einsatzfahrzeuge | Straßenmeisterei
- Doppelkabiner mit Kipper | Straßenmeisterei
- Ersatzfahrzeug Bereich Brand- und Katastrophenschutz
- Kommunalfahrzeug Hausmeister
Hintergrund zum Förderprogramm
Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes. Über das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) werden die Fördergelder an die Länder weitergegeben und dort für Investitionen von Städten, Gemeinden sowie Stadt- und Landkreisen bereitgestellt.
Auf Baden-Württemberg entfallen insgesamt 13,15 Milliarden Euro. Davon stehen rund 8,77 Milliarden Euro für kommunale Investitionen zur Verfügung.
Förderfähig sind Investitionsmaßnahmen, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Die Maßnahmen müssen grundsätzlich bis spätestens 31. Dezember 2042 abgeschlossen sein.
Der Landkreis Rottweil informiert regelmäßig über die Verwendung der Fördermittel sowie über die Umsetzung der geförderten Projekte.