Bei unserer Verfahrenslotsin finden Sie Information und Unterstützung.
Die Beratung ist unabhängig, bedarfsorientiert und unkompliziert.
Die Verfahrenslotsin klärt Sie über Ihre Rechte, Ansprüche und mögliche Leistungen auf und unterstützt aktiv dabei, wenn Sie für sich oder für Ihr Kind einen Antrag stellen wollen. Gerne hilft Sie Ihnen auch weiter, wenn es darum geht, was im Bescheid steht.
Die Beratung ist vertraulich, die Verfahrenslotsin unterliegt der Schweigepflicht.
Für die meisten Dienstleistungen unseres Landratsamtes ist keine persönliche Vorsprache erforderlich. Viele Dienstleistungen können Sie auch online nutzen. Nähere Infos zu unseren Online-Bürgerservices finden Sie hier.
Falls Sie persönlich vorbeikommen möchten, bitten wir Sie um eine vorherige Terminvereinbarung.