Am Freitag, 22.01.2021 hat das Kreisimpfzentrum in Rottweil offiziell den Betrieb aufgenommen und startet mit den Impfungen. Die seit 19.01.2021 reservierbaren Impftermine sind jedoch schnell ausgebucht gewesen.
Das Landratsamt hat mit großem Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen, dass am ersten Terminbuchungstag sowohl die Telefonleitungen als auch die internetbasierte Anmeldeplattform für eine Terminreservierung beim Kreisimpfzentrum in Rottweil in hohem Maße überlastet war. Die Impfterminsoftware wird vom Bund zur Verfügung gestellt und kann vom Landratsamt nicht beeinflusst werden. Es macht daher keinen Sinn beim Landratsamt bzw. dem Gesundheitsamt anzurufen.
Das Landratsamt bittet die derzeit zur Impfung berechtigten Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und um Geduld. Es werden laufend weitere Termine für das Anmeldesystem bereitgestellt. Wer bei der Hotline nicht durchkommt oder im Internet keinen Termin bekommt, dem bleibt nichts anderes übrig, als es in regelmäßigen Abständen erneut zu versuchen.
Allen Impfberechtigten, die ihren Impftermin über das Internetportal buchen, wird dringend empfohlen, dort auch gleich den zweiten Impftermin zu buchen.
Wichtig: Die 116117 ist keine Informations-, sondern eine Terminvergabe-Hotline.
Es wird dringend empfohlen, gleich auch den zweiten Impftermin zu buchen bzw. buchen zu lassen. So kann sichergestellt werden, dass die Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden.
Es ist nicht möglich, direkt beim Kreisimpfzentrum anzurufen. Auch das Landratsamt kann keine Termine vergeben.
Da zunächst nicht für alle Impfwilligen Impfstoff zur Verfügung steht,erfolgt die Impfung schrittweise in priorisierten Gruppen. Diese Priorisierung wurde durch die Ständige Impfkommission (STIKO) vorgenommen und ist in der Impfverordnung des Bundes geregelt.
Kategorisiert wird in drei Gruppen: höchste, hohe und erhöhte Stufe
Impftermine für die Gruppen 2 und 3 können noch nicht im Voraus gebucht werden.
Sobald Impfstoff in ausreichender Menge vorhanden ist, soll sich die breite Bevölkerung bei den niedergelassenen Ärzten impfen lassen können.
Wer sind die Personengruppen Kategorie 1?
Folgende Gruppen sind derzeit prioritär zuimpfen:
Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren-und Altenpflegeheimen
Personen im Alter von ≥ 80 Jahren
Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z.B. in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19 Patientinnen und Patienten)
Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z.B. in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin)
Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
Ältere Menschen außerhalb von Pflegeeinrichtungen sollen im Kreisimpfzentrum geimpft werden. Eine Impfung von älteren Menschen in ihrer Häuslichkeit ist aktuell nicht vorgesehen. Dies ist ggf. zu einem späteren Zeitpunkt beim Hausarzt möglich.
Seit dem 20. Februar 2021 sind folgende Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren aus der Stufe 2 der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zusätzlich zu den bisherigen Personengruppen der Priorität 1 impfberechtigt:
Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen. Dazu gehören:
Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen), Heilmittelerbringer (z.B. Physio-, Ergotherapie, Podologie).
Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt.
Abstrichzentren mit Patientenkontakt.
Personal des öffentlichen Gesundheitsdiensts mit Patientenkontakt.
Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern.
Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie.
Personal in der stationären Suchtbehandlung und -rehabilitation.
Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.
Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
Demenz: Grundsätzlich über Impfungen nach Priorität 1 gemäß § 2 Corona-Impfverordnung in Pflegeheimen abgedeckt.
Geistige Behinderung: in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe, sowie in Werkstätten und Förderstätten für behinderte Menschen, in ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe.
Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung.
Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind.
Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat beschlossen, dass die Eröffnung der Kreisimpfzentren (KIZ) nicht wie ursprünglich geplant am 15. Januar, sondern erst am 22. Januar 2021 erfolgt. Die Impfungen im KIZ Rottweil beginnen also am Freitag, 22. Januar 2021.
Im Moment steht für eine Vollauslastung des Impfzentrums nicht genügend Impfstoff zur Verfügung. Daher wird das Impfzentrum mit einer Öffnungszeit von Montag-Freitag von 9.00-16.00 Uhr beginnen. Diese wird dann abhängig vom zugeteilten Impfstoff weiter ausgeweitet auf eine Impfzeit an sieben Tagen die Woche von 7 bis 21 Uhr im Zweischichtbetrieb.
Rund 15-20 Minuten dauert voraussichtlich der in einer Art „Rundgang“ zu durchlaufende Ablauf von der Anmeldung bis zur Impfung. Nach der Einlasskontrolle erfolgt die Registrierung. Anschließend steht für die impfbereiten Personen ein Informationsfilm bereit. In einem weiteren Schritt findet die persönliche ärztliche Aufklärung statt, der dann die Impfung folgt. Dem schließen sich nach den Vorgaben des Sozialministeriums Baden-Württemberg weitere 30 Minuten im Ruhebereich an.