Als `Wilder Müll´ werden Ablagerungen von Abfällen außerhalb von regulären Entsorgungseinrichtungen bezeichnet. Diese wilden Ablagerungen sind ein großes Ärgernis, da sie auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden müssen, wobei die jährlichen Aufwendungen hierfür durchaus beträchtlich sind. Außerdem stellen diese Ablagerungen auch teilweise massive Umweltgefährdungen dar, wenn z.B. Altöl, Autobatterien, Pflanzenschutzmittel und andere wassergefährdende Stoffe abgelagert wurden.
Wenn kein Verursacher ermittelt werden kann und sich die jeweilige Ablagerung im Außenbereich befindet ist der Landkreis für die Beseitigung zuständig.
Wilde Müllablagerungen können direkt bei Eigenbetrieb Abfallwirtschaft gemeldet werden. Dabei sollten möglichst genaue Angaben zu den folgenden Punkten gemacht werden:
Bitte richten Sie Ihre Meldungen an die folgende Adresse:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Landkreis Rottweil, Königstraße 36, 78628 Rottweil,
oder per mail an: eb-abfallwirtschaft(at)landkreis-rottweil.de,
oder per Fax an: 0741 / 244-762.