Wer als verantwortliche Person im Auftrag eines Erlaubnisinhabers oder einer Erlaubnisinhaberin mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Dies sind zum Beispiel:
Inhaber oder Inhaberinnen eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.
Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen.
Füllen Sie dazu folgende Formulare (siehe oben) aus:
Fügen Sie die erforderlichen Nachweise über Ihre Fachkunde, eine Arbeitgeberbescheinigung sowie ein ärztliches Attest bei.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Zuständigkeit:
Frau Gaiselmann: Buchstaben A - H
Frau Mocker: Buchstaben I - O
Frau Mager: Buchstaben P - Z
Zuständig für die Erteilung einer Sprengstofferlaubnis ist das Landratsamt Rottweil für die Kreisgemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Rottweil und Schramberg.