Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen
Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz
Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Beispiele: Übernahme der Kosten für einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, orthopädische Hilfsmittel, Kuren, Zahnersatz, Belastungserprobung, Arbeitstherapie
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei bleibenden Beeinträchtigungen der beruflichen Tätigkeit
Leistungen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen
Beschädigtenrenten mit Einzelleistungen wie Grund- und Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich
Hinterbliebenenrenten mit ähnlichen Einzelleistungen
Bestattungs- und Sterbegeld
Die Höhe ist abhängig vom Einzelfall.
das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie beziehungsweise die Hinterbliebenen den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben
Sie wurden Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs wie z.B. eines Raubüberfalls oder einer Vergewaltigung oder Sie haben einen solchen Angriff rechtmäßig abgewehrt. Hierzu gehören seit Juni 2021 auch Angriffe durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers.
Der Angriff erfolgte in Deutschland.
Sie haben dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten.
Ausländerinnen und Ausländer haben dieselben Ansprüche wie Deutsche.
Hinweis: Als Opfer von Gewalttaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkte Leistungen erhalten.
Ein Anspruch auf Entschädigung haben Sie nicht, wenn
Sie als Opfer die Schädigung verursacht haben oder
es aus sonstigen, besonders in Ihrem eigenen Verhalten liegenden Gründen unbillig wäre, eine Entschädigung zu gewähren.
Der Verfahrensablauf bestimmt sich nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung und – bei Widersprüchen gegen Entscheidungen der Landratsämter (früher Versorgungsämter) – nach den Vorschriften des Sozialgerichtsgesetz über das Vorverfahren.
Der Antrag ist schriftlich oder mündlich unter Aufnahme einer Niederschrift beim jeweiligen Landratsamt, oder direkt beim Landratsamt Rottweil - Gemeinsame Dienststelle SER - Johanniterstr. 23, 78628 Rottweil zu stellen.
Die Bearbeitung ist nach Landkreisen aufgeteilt; zu erreichen unter nachfolgenden Telefon-Nummern oder per E-Mail an versorgungsamt(at)landkreis-rottweil.de
Landkreis Calw - 0741/244 594 Landkreis Freudenstadt - 0741/244 591 Landkreis Reutlingen - 0741/244 591 Landkreis Rottweil - 0741/244 560 Landkreis Schwarzwald-Baar - 0741/244 592 Landkreis Tübingen - 0741/244 587 Landkreis Tuttlingen - 0741/244 594 LandkreisZollernalbkreis - 0741/244 561
in der Regel: keine
Hinweis: Unterlagen wie z.B. ein Strafurteil oder ärztliche Gutachten, die die Gewalttat oder Ihren hierdurch bedingten Gesundheitszustand belegen, können Sie mit dem Antrag oder auch später einreichen.
Der Antrag ist materiell rechtliche Voraussetzung des Anspruchs auf Versorgung.
Die Beschädigtenversorgung beginnt im Regelfall frühestens mit dem Antragsmonat.
Die Versorgung ist auch für Zeiträume vor der Antragstellung zu leisten, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schädigung gestellt wird.
Im Durchschnitt: acht Monate
Sie kann je nach Lage des Einzelfalles länger sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Gewalttat viele Jahre zurückliegt und Nachweise nur schwer zu bekommen sind oder sich die medizinische Beurteilung schwierig gestaltet.
Wenn Sie mit der vom Versorgungsamt getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Vermögenschäden, Schmerzensgeld und sonstige Hilfen können bei Vorliegen besonderer Sachverhalte evt. von der Landesstiftung Opferschutz gewährt werden.