Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung
oder durch einen Unfall während der Ausübung militärischen oder militärähnlichen Dienstes
oder durch die dem militärischen oder militärähnlichen Dienst eigentümlichen Verhältnisse
eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BVG)
Einer Schädigung im Sinne des Absatzes 1 stehen u.a. Schädigungen gleich, die herbeigeführt worden sind durch
eine Kriegsgefangenschaft
eine Internierung wegen deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit
offensichtlich unrechtmäßige Straf- oder Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit militärischem oder militärähnlichen Dienst
Zwischen dem militärischen Dienst, bzw. den vorstehend aufgeführten versorgungsrechtlich geschützten Tatbeständen und dem schädigenden Ereignis, sowie der verbliebenen Gesundheitsstörung muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Dabei genügt für den Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen schädigendem Ereignis und der anzuerkennenden Gesundheitsstörung die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhanges.
Ist der Beschädigte an den Folgen der Schädigung gestorben, so erhalten seine Hinterbliebenen (Witwen, Waisen, Eltern) auf Antrag Versorgung.
Leistungen nach dem BVG
Umfang und Art der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz ersehen Sie hier.
Die Bearbeitung ist nach Landkreisen aufgeteilt; zu erreichen unter nachfolgenden Telefon-Nummern oder per E-Mail an versorgungsamt(at)landkreis-rottweil.de
Landkreis Calw - 0741/244 594
Landkreis Freudenstadt - 0741/244 591
Landkreis Reutlingen - 0741/244 591
Landkreis Rottweil - 0741/244 560
Landkreis Schwarzwald-Baar - 0741/244 592
Landkreis Tübingen - 0741/244 587
Landkreis Tuttlingen - 0741/244 594
Landkreis Zollernalbkreis - 0741/244 561
Der Antrag ist materiell rechtliche Voraussetzung des Anspruchs auf Versorgung.
Die Beschädigtenversorgung beginnt im Regelfall frühestens mit dem Antragsmonat. Die Versorgung ist auch für Zeiträume vor der Antragstellung zu leisten, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schädigung gestellt wird.
Für das Verwaltungsverfahren nach dem Bundesversorgungsgesetz werden keine Gebühren erhoben.