Das Gesundheitsamt Rottweil führt amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen durch, soweit in Gesetzen, Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften eine amtsärztliche Untersuchung vorgesehen ist.
Gerichtsärztliche Untersuchungen bei Zweifeln an der Haft- Räumungs-und Verhandlungsfähigkeit, Probeentnahmen zur Durchführung von Abstammungsgutachten
Gutachten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; z.B. Gewährung von medizinischen Leistungen, Feststellung des Gesundheitszustandes, der Reisefähigkeit usw.
Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch, z.B. Beurteilung der Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung, Krankenkostzulage.
Soziales Entschädigungsrecht: Erstellung von Gutachten ( Impfschaden, Opfer von Gewalttaten, Beurteilung von Schwerbehinderungen usw.)
Beglaubigung von Attesten bei Mitführung von Betäubungsmitteln ins Ausland
Durchführung von forensisch verwertbaren Abstinenzprogrammen mittels Urinscreening und Haaranalysen
Testung auf EtG (Alkohol), Drogen, Medikamente
im Rahmen der Vorbereitung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
für Arbeitgeber
bei Gerichtsverfahren (Bewährungshilfe)
Das Gesundheitsamt Rottweil führt amtsärztliche Untersuchungen durch, soweit es gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Es muss ein schriftlicher Auftrag vorliegen.
Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Telefonische Anmeldung im Gesundheitsamt Rottweil unter 0741/ 17445-0.
Sollten Sie nicht genug Deutsch verstehen muss ein Dolmetscher mitgebracht werden.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihren Personalausweis oder Reisepass, ärztliche Unterlagen wie Bescheinigungen, Befundberichte und Stellungnahmen mit.
Einzelne Untersuchungen sind gebührenpflichtig. Die Berechnung läuft nach dem Gebührenverzeichnis LRA Rottweil.