Einladung / Verpflichtungserklärung
Die Auslandsvertretung macht die Erteilung eines Visas zur Einladung eines Gastes in die Bundesrepublik Deutschland in der Regel von der Vorlage einer sog. "Verpflichtungserklärung" abhängig. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Erklärung des Gastgebers, sämtliche Kosten der öffentlichen Hand, die für die Dauer des Aufenthaltes im Bundesgebiet entstehen, zu übernehmen. Diese Kosten umfassen zum einen die Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und zum anderen die Kosten für die Versorgung im Krankheitsfall sowie bei Pflegebedürftigkeit (z. B. Arztkosten, Medikamente, Krankenhauskosten, Sozialhilfe und Unterbringungskosten). Zusätzlich werden mit dieser Verpflichtung auch die Kosten für eine ggf. erforderliche zwangsweise Rückführung (z. B. Flugticket, ggf. Abschiebekosten) erfasst. Um das Risiko von unvorhergesehenen hohen Krankheitskosten auszuschließen, wird empfohlen, eine für die Dauer des Aufenthaltes im Bundesgebiet gültige Krankenversicherung für die eingeladene(n) Person(en) abzuschließen.
Sofern beim Gastgeber ausreichendes Einkommen und Wohnraum vorhanden ist, wird die Verpflichtungserklärung auf einem fälschungssicheren Vordruck durch den Gastgeber persönlich beim Ausländeramt ausgefüllt. Nicht erwerbstätige Ehegatten benötigen eine Vollmacht (Formular siehe unten) des erwerbstätigen Ehepartners. Das Original der Verpflichtungserklärung wird dem Gastgeber ausgehändigt und ist von diesem an den zukünftigen Gast weiterzuleiten. Der Gast legt die Verpflichtungserklärung gegenüber der Auslandsvertretung bei der Beantragung des Visums vor.
Die Erteilung oder Versagung eines Visums liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Auslandsvertretung.