Staatsangehörigkeit - Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen verschiedene Rechtswege. Es gilt seit 01. Januar 2000 das neue Staatsangehörigkeitsrecht mit Regelungen im Staatsangehörigkeitsgesetz und im Ausländergesetz.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird erworben durch:
Formulare, um die Einbürgerung oder einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen, erhalten Sie beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes oder hier im Landratsamt.
Alle Unterlagen die Sie einreichen, verbleiben grundsätzlich bei den Akten der Staatsangehörigkeitsbehörde. Reichen Sie deshalb möglichst keine Originale ( außer bei deutschen Personenstandsurkunden), sondern beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen ein. Von den Unterlagen in fremder Sprache wird außer der Urschrift zusätzlich eine deutsche Übersetzung benötigt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch, möglichst nach Vereinbarung eines Termins, gerne zur Verfügung.
Für die Einbürgerung beträgt die Gebühr pro Person 255,00 €. Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51,00 € zu bezahlten. Zu beachten ist, dass auch bei einer Ablehung des Antrages eine Gebühr fällig wird.
Für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt die Gebühr 51,00 €.