Die Kosten der Abfallentsorgung müssen über Müllgebühren finanziert werden. Die Gebührenveranlagung wird vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft durchgeführt.
Jeder Haushalt wird entsprechend der Anzahl der Personen und den gewählten Sparpunkten zur Müllgebühr veranlagt. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter der Auswahl `Gebühren´ oder im Merkblatt, das dem Abfallgebühren-Jahresbescheid beiliegt und im Abfallkalender.
Aufgrund der personenbezogenen Gebührenabrechnung je Haushalt sind wir an das Meldeverfahren der Kreisgemeinden angeschlossen. An-, Um- und Abmeldungen sowie alle melderechtlichen Veränderung werden uns von den Bürgermeisterämtern mitgeteilt. Ziehen Sie in ein leerstehendes Gebäude oder einen Neubau ein, rufen Sie einfach ca. 1 Woche vor Einzug kurz an. So können wir gewährleisten, dass Sie die Müllbehälter entsprechend der von Ihnen gewünschten Sparpunkte auch rechtzeitig erhalten.
Der Gebührenbescheid bezieht sich auf die Personenzahl und die Gefäßzuteilung mit Stand vom 01. Januar des Jahres. Veränderungen im Laufe des Jahres werden durch einen Änderungsbescheid berücksichtigt.