Das Land Baden-Württemberg bietet für den Bau, Ausbau oder Erwerb von selbst genutztem Wohnraum verschiedene Fördermöglichkeiten an. Die Landeskreditbank Baden-Württemberg bewilligt zinsverbilligte Darlehen nach Maßgabe des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG), den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes (WFB 2002) in Verbindung mit dem jährlichen Landeswohnraumförderungsprogramm. Die Zuwendung der Darlehen erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Anträge und Broschüren erhalten Sie bei jedem Bürgermeisteramt, dem Landratsamt oder zum Download bei der Landeskreditbank.