Selbstgenutzter Wohnraum: Das Land Baden-Württemberg bietet für den Bau, Ausbau oder Erwerb von selbst genutztem Wohnraum verschiedene Fördermöglichkeiten an. Die Landeskreditbank Baden-Württemberg bewilligt zinsverbilligte Darlehen nach Maßgabe des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG), den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes (WFB 2002) in Verbindung mit dem jährlichen Landeswohnraumförderungsprogramm. Die Zuwendung der Darlehen erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Unterlagen finden Sie bei der Landeskreditbank (Staatsbank für Baden-Württemberg | L-Bank).
• Handbuch für Kunden: Das Handbuch zur Online-Antragstellung finden Kunden auf der Z15-Produktseite unter Dokumente und Formulare.
Sozialer Mietwohnraum: Auch für den Neubau und die Modernisierung von Mietwohnungen können Sie bei der Landeskreditbank einen Förderantrag stellen. Dieser muss bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle eingereicht werden, hierfür gibt es bisher kein Förderportal.