Seit dem 12.02.2014 gilt die Neufassung des Gesetzes über das Nachbarrecht (Nachbarrechtgesetz -NRG) für Baden-Württemberg. Das Nachbarrecht im engeren Sinne gehört dem bürgerlichen Recht (Zivilrecht, Privatrecht) an, d.h. dass bei Streitigkeiten, falls vorher keine Einigung erzielt wird, die ordentlichen Gerichte zuständig sind.
Bei Bürgermeisterämtern oder Fachbehörden können zwar Auskünfte eingeholt werden, entscheiden kann die Behörde den Streit aber nicht, das kann letztendlich nur das Gericht.