Das Landratsamt Rottweil hat in Form der Allgemeinverfügung vom 10.05.1994 folgende Ausnahmen vom Kletterverbot zugelassen:
Klettern ganzjährig zugelassen:
- "Ruine Falkenstein", Gemarkung Schramberg
- "Ruine Berneck" (Teufelskücke/Berneckfelsen), Gemarkung Schramberg
- "Großer Geißhaldenfelsen", Gemarkung Schramberg
- "Kreuzfelsen", Gemarkung Lauterbach
- "Rabenfelsen", Gemarkung Lauterbach
Klettern eingeschränkt zugelassen:
- "Burbachfelsen", Gemarkung Schiltach-Lehengericht
Zugang nur vom oberhalb gelegenen Waldweg.
Aus Gründen des Tierschutzes gesperrt vom 01.01. bis 30.06. :
- "Mühlefelsen", Gemarkung Hardt
Aus Gründen des Tierschutzes gesperrt vom 01.11. bis 15.03. :
Beim Aufstieg über die Blockschutthalde soll Erosion vermieden werden.