Für den Bau und die Sanierung von Wasserversorgungsanlagen erhalten die Städte und Gemeinden unter den Voraussetzungen der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft auf Antrag einen Zuschuss des Landes.
Der Förderantrag ist über das Landratsamt beim Regierungspräsidium einzureichen.
Der Antrag muss unterschrieben sein.
Förderantrag
Planunterlagen
Erläuterungsbericht
Wirtschaftlichkeitsnachweis
Wasser-/Abwasserentgeltberechnung
Kostenschätzung je 2-fach
Die Förderrichtlinien sowie Mustervordrucke finden Sie hier
Ausschlussfrist für den Eingang von Förderanträgen beim Landratsamt für Vorhaben nach Abschnitt II der Förderrichtlinie ist jeweils der 01.10. des laufenden Jahres.