Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Veranstaltungen, bei denen die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (zum Beispiel Umzüge, Radrennen, Straßenfeste) bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung.
Wenn Sie eine solche Veranstaltung durchführen möchten (zum Beispiel Umzug anlässlich eines Vereinsjubiläums) wäre frühzeitig vorher ein entsprechender formloser Antrag zu stellen.
Folgende Angaben/Unterlagen werden benötigt:
Name des Veranstalters mit Anschrift und Mitteilung der verantwortlichen Person
Art, Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung (gegebenenfalls Streckenbeschreibung und Lageskizze beziehungsweise Streckenskizze beifügen).
Bei Umzügen Angabe, ab wann und wo Aufstellung erfolgt, wann Beginn, die Streckenführung mit Ziel/Auflösung, und Angabe voraussichtlich der Dauer.
Nachweis einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Abgabe einer Erklärung (wird nach Antragseingang zugesandt)
Das Landratsamt Rottweil ist zuständig für alle Veranstaltungen - gegebenenfalls auch Streckenbeginn - in allen Städten und Gemeinden des Landkreises außer den Großen Kreisstädten Schramberg und Rottweil (mit deren Stadtteilen), die eigene Zuständigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung haben.
Weiter hat die Stadt Oberndorf am Neckar eigene Zuständigkeit für Gemeindestraßen.
Anträge sind frühzeitig vorher zu stellen. So sind weitere Stellen, zum Beispiel neben der Gemeinde beziehungsweise Stadt gegebenenfalls auch die Polizei, das Straßenbauamt, Linienverkehrsunternehmen und andere Straßenverkehrsbehörden zu hören, und verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen.
Die Gebühren der Erlaubniserteilung richten sich nach der Größe der Veranstaltung/dem Arbeitsaufwand.