Mit wassergefährdenden Stoffen wird zum Beispiel in folgenden Bereichen umgegangen
bei der Lagerung von Heizöl,
bei der Herstellung und Verwendung von Chemikalien und Farbstoffen,
bei der Metallbearbeitung,
beim Betrieb von Tankstellen,
bei der Lagerung von Gülle, Festmist, Jauche und Gärsaft.
Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stellt ein erhebliches Gefährdungspotential für den Boden und die Gewässer dar. In einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sind Bestimmungen über Schutzmaßnahmen aufgeführt. Durch diese Schutzmaßnahmen soll die Gefahr von Verunreinigungen des Bodens und der Gewässer minimiert werden. Der Schwerpunkt der Vorschriften liegt im Wasserrecht. Zu beachten sind im wesentlichen die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes, des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg - Link
Das Landratsamt, Umweltschutzamt, überwacht die Einhaltung der Vorschriften im Bereich des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen.
Branchenauflistung
Das Landratsamt, Umweltschutzamt ist für nachstehende Branchenzweige fachtechnisch zuständig. Für nicht aufgelistete Industrie- und Gewerbebereiche wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Rottweil, Gewerbeaufsichtsamt.
Fahrzeug-Reparaturwerkstätten (inklusive Lackierung von Kraftwagen), Reinigung von Verkehrsmitteln, Auto-Waschanlagen, Tankstellen Chemische Reinigungen
Abfalltransportbetriebe
Schrottplätze (ausgenommen Shreddern, Pressen und Altautobehandlung)