Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Das heißt, die Haltung muss vor Aufnahme der Tätigkeit unter Verwendung eines Tierhalterantrags beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt angezeigt werden. Den Tierhalterantrag mit einer Erläuterung finden Sie unter der entsprechenden Tierart.
Nach Eingang des Tierhalterantrags wird dieser durch uns an die zentrale Stelle in Baden-Württemberg, LGL Kornwestheim, weitergeleitet.
Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie eine 12stellige Registriernummer.
Wichtig:
Füllen Sie den Tierhalterantrag vollständig und gut leserlich aus.
Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung sind unverzüglich mitzuteilen.
Die Angabe der Tiere bei der Tierseuchenkasse oder im Rahmen der Antragstellung beim Landwirtschaftsamt entspricht nicht einer Anzeige der Tierhaltung beim Veterinäramt.