Die Nutzung von Erdwärme gewinnt im Interesse des Klimaschutzes und zur Sicherung fossiler Energieträger immer mehr an Bedeutung. Bei der Erdwärmenutzung wird durch die Temperatur des Erdkörpers oder des Grundwassers Primärenergie gewonnen. Weitere Informationen zur Erdwärmenutzung erhalten Sie auch auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Hier der Link.
Zur Erdwärmenutzung kommen in der Regel folgende Systeme zum Einsatz:
1.0
Erdwärmesonden
Bei diesem System werden über Bohrungen sogenannte Erdwärmesonden senkrecht in den Untergrund gebracht. In den Sonden zirkuliert ein Wasser-Sole-Gemisch, das dem Untergrund die Wärme entzieht. Die mögliche Tiefe der Bohrungen hängt dabei entscheidend von den vorliegenden Grundwasser- und Gesteinseigenschaften ab. Da das Umfeld der Sonden abgekühlt wird, sind Mindestabstände zwischen den Sonden zu beachten (Wärmeentzugsleistung: etwa 25 - 90 W/m).
2.0
Erdwärmekollektoren
Unter Erdwärmekollektoren versteht man flache, oberflächennah installierte Erdwärmenutzungssysteme. Die Systeme werden dabei horizontal in einer Tiefe von etwa 1,5 m verlegt (Flächenkollektoren) oder als spiralförmig gewickelte Sonden (Erdwärmekörbe, Grabenkollektoren und andere) bis circa 5 m Tiefe in den Boden eingegraben. Kollektoren stellen eine kostengünstige Alternative dar, falls Sonden nicht - oder mit hohen Auflagen - bewilligt werden. Erdwärmekollektoren haben einen hohen Platzbedarf und dürfen in der Regel nicht überbaut werden. (Wärmenutzungsleistung: circa 8 - 40 W/m²).
3.0
Grundwasserwärmepumpen
Mit Grundwasserwärmepumpen wird der Wärmeinhalt des Grundwassers als regenerative Energiequelle für Heiz- und Kühlzwecke genutzt. Dabei wird über einen Entnahmebrunnen Grundwasser gefördert, dem mittels Wärmeaustauscher Energie entzogen (für Heizzwecke) beziehungsweise zugeführt (für Kühlung) wird. Grundwasserwärmepumpen sind effizient, erfordern jedoch einen hohen Planungs- und Erkundungsaufwand, da für den Bau Kenntnisse der hydrogeologischen und hydrochemischen Verhältnisse vor Ort entscheidend sind. Über die Jahre unterliegen die Anlagen einer gewissen Alterung, insofern sind sie nicht wartungsfrei und müssen in regelmäßigen Abständen überwacht werden. (Förderraten: circa 0,25 m³/h pro kW).
Im Landkreis Rottweil wurden in den letzten Jahren zunehmend Anlagen zur Erdwärmenutzung realisiert. Allerdings sind Anlagen zur Erdwärmenutzung im Landkreis Rottweil aufgrund der oft schwierigen hydrogeologischen Gegebenheiten nicht überall möglich. In Wasserschutzgebieten sind Anlagen zur Erdwärmenutzung grundsätzlich verboten, da der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser Vorrang einzuräumen ist.
Vorhaben zur Erdwärmenutzung sind dem Landratsamt Rottweil, Umweltschutzamt (untere Wasserbehörde) aus Gründen des Gewässerschutzes anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben über die Lage sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts enthalten.
Nach Eingang der Anzeige wird geprüft, ob und gegebenenfalls unter welchen Auflagen das Vorhaben durchgeführt werden kann und welches wasserrechtliche Verfahren gegebenenfalls erforderlich ist.
Für die Errichtung und den Betrieb einer Erdwärmesondenanlage und einer Grundwasserwärmepumpe ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Sofern eine Erdwärmesondenbohrung tiefer als 100 m niedergebracht wird, ist das Vorhaben nach § 127 Bundesberggesetz außerdem dem Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB), Postfach, 79095 Freiburg i. B. anzuzeigen.
Die wasserrechtliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt mindestens 300,00 Euro.