Wenn der von Ihren gewünschte Aufenthaltszweck nicht als Onlinedienst verfügbar ist, schicken Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag per Mail auslaenderamt(at)lrarw.de oder per Post zu. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und uns bei Ihnen melden.
ACHTUNG: Wünschen Sie z. B. einen Zweckwechsel, dann teilen Sie uns dies in Ihrem Anschreiben mit, sodass dies bei der Bearbeitung vorab berücksichtigt werden kann.
Wir bitten Sie von Sachstandsabfragen abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Informationen zur Abholung des Aufenthaltstitels:
Die Lieferung des elektronischen Aufenthaltstitels dauert in der Regel ca. 4 Wochen.
Sobald Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben, kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder Post und vereinbaren einen Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels.
Ohne Termin kann der Aufenthaltstitel nicht abgeholt werden. Der Aufenthaltstitel muss persönlich abgeholt werden. Bei Kindern unter 18 Jahren, kann ein Elternteil den Aufenthaltstitel abholen. Sollten Sie zum Termin verhindert sein, kann eine bevollmächtige Person den Aufenthaltstitel abholen. Hierzu muss die bevollmächtige Person eine Vollmacht mitbringen.
Online-Prozess
Ausländerbehörde - Aufenthaltstitel beantragen (Onlinedienst)
Ergänzende Informationen zum Online Prozess
Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen.
Das Formular ist barrierefrei.