Zur Erholung darf man den Wald grundsätzlich frei betreten. Dabei sind jedoch Rücksichtnahme und Achtsamkeit geboten.
Das freie Betretensrecht ist aber eingeschränkt, wenn man den Wald zu einem anderen als der Erholung dienenden Zweck betritt.
Hierbei handelt es sich dann um eine sogenannte organisierte Veranstaltung.
Organisierte Veranstaltungen im Wald müssen nach § 37 des Landeswaldgesetzes durch die untere Forstbehörde im Landkreis genehmigt werden. Zu solchen genehmigungspflichtigen Veranstaltungen zählen unter anderem Sportveranstaltungen, professionell geführte Wanderungen oder Radtouren sowie gesundheitsfördernde Angebote wie Yoga oder Waldbaden.
Zur Beantragung Ihrer Genehmigung verwenden Sie bitte das nachstehende Antragsformular. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und senden es uns unterschrieben entweder per Mail unter forsthoheit(at)landkreis-rottweil.de oder per Post zu (Landratsamt Rottweil, Forstamt, Marienstraße 2, 78628 Rottweil)
Weitere Details zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem unten angefügten Merkblatt.
Die Anträge müssen uns mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung, bei größeren Veranstaltungen 6 Wochen vor Ausschreibung bzw. Veröffentlichung vorliegen.