Für die Zweitschrift einer Bescheinigung nach § 15 BVFG erheben wir eine Gebühr von 20 Euro.
Für die Bestätigung der Eigenschaft als Spätaussiedler, deren Ehegatte oder Abkömmling, welche meist ausreichgend gegenüber beispielsweise der Rentenanstalt ist, erheben wir eine Gebühr von 8 Euro.
Sie benötigen eine Zweitschrift Ihres Bundesvertriebenenausweises zur Vorlage bei Behörden zu Rentenzwecken oder anderem ?