Vorgaben für die Übertragung von Schriftstücken in digitaler Form

Allgemeine Vorgaben

Bitte beachten Sie unsere Vorgaben für die Übertragung von Schriftstücken und Plänen in digitaler Form, beispielsweise über die Plattform service-bw.de:

- Jedes Schriftstück ist als einzelne PDF-Datei (Portable Document Format) einzureichen.

- Ein mehrseitiges Schriftstück ist als Multipage-PDF einzureichen.

- Eine Bündelung mehrerer Schriftstücke in einer Datei ist nicht zulässig.

Spezielle Vorgaben

Informationen zur Antragstellung über Service-BW für Bauanträge

Einreichung von Bauvorlagen

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Voraussetzungen

Formvorschriften für Widersprüche u.Ä.

Einige Gesetze enthalten zwingende Vorgaben zur Schriftform, z.B. Widersprüche.

Hier ist § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz bzw. § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz zu beachten:

Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.

Bsp.: Eine einfache Mail führt zu keinem wirksamen Widerspruch.

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Weitere Hinweise

Gesicherte Kommunikation

Bei Zusendung von E-Mail Nachrichten, die personenbezogene Daten enthalten, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur gesicherten Kommunikation.

> Gesicherte Kommunikation