Das Waldgesetz von Baden-Württemberg und die Körperschaftswaldverordnung sind Grundlage der Aufgaben der unteren Forstbehörde Rottweil bei der Betreuung im Körperschaftswald.
Sie umfasst die Planung, Vorbereitung, Organisation, Leitung und Überwachung sämtlicher im Betrieb anfallenden forstlichen Arbeiten.