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Betreuung von Körperschaftswald

Das Waldgesetz von Baden-Württemberg und die Körperschaftswaldverordnung sind Grundlage der Aufgaben der unteren Forstbehörde Rottweil bei der Betreuung im Körperschaftswald.
Sie umfasst die Planung, Vorbereitung, Organisation, Leitung und Überwachung sämtlicher im Betrieb anfallenden forstlichen Arbeiten.

ihr erster Ansprechpartner vor Ort:    zu den Forstrevieren

Sachgebiet Kommunalwald im Forstamt

Vorab informieren: