Schritt 3 von 3

Holzverkauf im Privat- und Körperschaftswald

Auf vertraglicher Basis übernimmt das Forstamt Rottweil den Holzverkauf für den Kommunal- und Kleinprivatwald.

Sie sind Waldbesitzer/in und möchten Holz über das Forstamt verkaufen? Hier finden Sie den Auftrag zum Holzverkauf im Privatwald (PDF) und die dazu gehörenden Datenschutzhinweise der Holzverkaufsstelle (PDF).

Informationen für Holzkäufer
Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen des Landkreises Rottweil (PDF)

Ihr erster Ansprechpartner ist das Forstrevier vor Ort

Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.

Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

Vorab informieren: