Im Zuge der Organisationsreform der forstlichen Verwaltung in Baden-Württemberg zu Beginn des Jahres 2020 wurden auch die Angebote für Privatwaldbesitzer zur Betreuung ihrer Waldflächen vollständig neu aufgestellt.
Für Waldbesitzer gibt es seit 2020 die Möglichkeit verschiedene Betreuungsverträge mit dem Forstamt – in manchen Fällen auch mit anderen forstlichen Dienstleistern – abzuschließen, die auch finanziell gefördert werden können. Vor Beginn bzw. Beauftragung von Maßnahmen im Rahmen der Betreuung sind die Betreuungsverträge mit dem Forstamt abzuschließen. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie an einer Betreuung Ihrer Waldflächen interessiert sind und nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. Grundsätzlich gibt es zwei Kategorien:
Fallweise Betreuung -> Kosten entstehen erst, wenn staatlicher Revierleiter auch tatsächlich beauftragt wird (z.B. Aufnahme von Holz, Erstellung von Holzlisten, Pflanzenbeschaffung)
Ständige Betreuung -> Kosten entstehen bereits bei Vertragsabschluss, entweder jährliche Zahlung oder einmalige Vorauszahlung
Bei der fallweisen Betreuung gibt es zwei Möglichkeiten:
Bei der ständigen Betreuung gibt es vier Varianten, die sich hinsichtlich der erforderlichen Waldbesitzgröße, den angebotenen Leistungen und den Kosten bzw. auch der Förderhöhe unterscheiden: