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Bildungs- und Teilhabepaket

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben dem Regelbedarf im SGB weitere Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen Leben in der Gemeinschaft gesondert berücksichtigt. Von den Kreisen und kreisfreien Städten werden Zuschüsse für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Mitgliedsbeiträge (z.B. Sportverein und Musikunterricht) und sonstige Teilhabe an sozialen und kulturellen Veranstaltungen erbracht.

Unser Flyer enthält alles Wissenswerte über die einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Außerdem können Sie dem Flyer entnehmen, unter welchen Voraussetzungen Sie die einzelnen Leistungen für Ihr Kind / Ihre Kinder erhalten können.

Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.

Vorab informieren: