Weitere Informationen zum Flurneuordnungsverfahren finden Sie im Internet auf der Homepage des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL).
Erteilung einer Vollmacht
Sie möchten jemanden bevollmächtigen, um Ihre Interessen in der Flurneuordnung zu vertreten?
Dazu können Sie das Formular herunterladen, ausfüllen und die Unterschrift auf Ihrer Gemeinde- oder Ortschaftsverwaltung beglaubigen lassen.