Im Falle eines Austausches von Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen hat der Unternehmer die Genehmigungsurkunde der Genehmigungsbehörde zur Ergänzung vorzulegen. Das Gleiche gilt, wenn der Unternehmer ein Kraftfahrzeug nicht mehr im Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen einsetzt.
Genehmigungsurkunde
Auszug aus der Genehmigungsurkunde des bisher eingesetzten Fahrzeugs
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) für das neue Fahrzeug mit der Eintragung der Verwendung als Taxi oder als Mietwagen
Außerordentliche Hauptuntersuchung nach § 42 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Eichbescheinigung bzw. Konformitätserklärung des Fahrpreisanzeigers oder des Wegstreckenzählers
falls erforderlich, Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen der BOKraft (Wegstreckenzähler und/oder Alarmanlage) unter Beifügung von Nachweisen, dass pauschal abgerechnet wird, Rückgabe der Ausnahmegenehmigung des bisher eingesetzten Fahrzeugs
Die Gebühr für einen Fahrzeugaustausch beträgt pro Fahrzeug 25,00 Euro.