Im Falle eines Austausches von Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen hat der Unternehmer die Genehmigungsurkunde der Genehmigungsbehörde zur Ergänzung vorzulegen. Das Gleiche gilt, wenn der Unternehmer ein Kraftfahrzeug nicht mehr im Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen einsetzt.
Die Gebühr für einen Fahrzeugaustausch beträgt pro Fahrzeug 25,00 Euro.
§ 17 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)