Im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung kann ab Überschreiten eines Schwellenwertes des maßgeblichen Wasser-/Abwasserentgelts ein Antrag auf Fördermittel gestellt werden.
Der Fördersatz ist abhängig von der Höhe des maßgeblichen Wasser-/Abwasserentgelts.
Zuwendungen unter 10.000,00 Euro werden nicht gewährt (Bagatellgrenze).
Die Antragsunterlagen sind von der betroffenen Gemeinde in 2-facher Ausfertigung beim Landratsamt Rottweil, Umweltschutzamt, einzureichen (nicht bei der Rechtsaufsichtsbehörde).
Die vollständigen Antragsunterlagen sind spätestens bis zum 01.10. (Ausschlussfrist) vor Beginn des Jahres, in dem das Vorhaben begonnen werden soll beim Landratsamt Rottweil, Umweltschutzamt, einzureichen.
Die Förderrichtlinien sowie Mustervordrucke finden Sie zum downloaden hier
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Das aktuelle Muster Nummer 2 der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft
Maßgebliche Wasser-/Abwasserentgeltberechnung
Ausführlicher Wirtschaftlichkeitsnachweis, insbesondere auch Variantenuntersuchungen