Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
die Maßnahme den denkmalpflegerischen Erfordernissen, vor allem den Zielen des Denkmalschutzgesetzes, entspricht,
die Maßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt ist,
alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung) vorliegen und
die zuwendungsfähigen Ausgaben
bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen und Kirchen als Eigentümer oder Besitzer 30.000 Euro und
bei sonstigen Personen 3.000 Euro übersteigen.
Sie müssen den Zuschuss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das dafür erforderliche Formular "Antrag auf Denkmalförderung" erhalten Sie dort.
Anschließend erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Baupläne
beschriftete Fotos
bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Maßnahme- und Leistungsbeschreibungen
Bauzeitenplan
gewerkebezogene Kostenberechnungen
Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme
Anträge können Sie jederzeit - allerdings vor Beginn der geplanten Maßnahme - stellen.