Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.
Dafür müssen Sie Ihrem Finanzamt eine besondere Bescheinigung vorlegen. Sie gilt als Nachweis für die Denkmaleigenschaft und die Erforderlichkeit der Aufwendungen.
Sie können die Bescheinigung nur für bestimmte Bau- und Kulturdenkmale und nur für bestimmte Maßnahmen erhalten.
Die Maßnahmen müssen denkmalschutzrechtlich genehmigt sein.
Begünstigt werden:
Herstellungskosten an Baudenkmalen, die zu Einkünften führen (z.B. Gewerbebetrieb, freier Beruf, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung)
Herstellung und Erhaltung selbstbewohnter Kulturdenkmale
Aufwendungen an einem zu keiner Einkunftsart gehörenden und nicht selbstbewohnten Baudenkmal
unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen bei anderen schutzwürdigen Kulturgütern (z.B. gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen, Möbel, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen und Archive in Privatvermögen)
Hinweis: Die Anschaffungskosten für ein Baudenkmal sind nicht begünstigt. Zu den begünstigten Herstellungskosten zählen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten nach Abschluss des Kaufvertrages.
Achtung: Die Bescheinigung ist nicht die einzige Voraussetzung, um die Steuervergünstigung zu erhalten. Die Finanzbehörde prüft weitere steuerrechtliche Voraussetzungen.
Die Bescheinigung müssen Sie schriftlich beantragen.
Die Denkmalschutzbehörde prüft, ob die Baumaßnahmen nach Art und Umfang erforderlich sind
zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder
zu seiner sinnvollen Nutzung.
Die bescheinigten Aufwendungen können Sie über mehrere Jahre als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen.
Kostenaufstellung, nach Gewerken geordnet
Originalrechnungen, anhand der Kostenaufstellung durchnummeriert (Rechnungskopien können nicht anerkannt werden)
bei Wohnungseigentum:
Namen und Anschriften aller Eigentümerinnen und Eigentümer
Teilungserklärung, aus der die 1000/Anteile der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ersichtlich sind
denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Aus dieser muss hervorgehen, dass die Baumaßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sind.
wenn Sie Zuwendungen aus "öffentlichen Mitteln" bezogen haben: entsprechende Nachweise
Erteilung einer Bescheinigung nach §§ 7i, 10f, 10g, 11b
Einkommenssteuergesetz zur Inanspruchnahme einer Steuerbegünstigung für Anschaffungs- u. Herstellungskosten sowie zur Absetzung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen
bei bescheinigten Aufwendungen
bis 2.500,00 € = 50,00 €
bis 25.000,00 € = 75,00 €
bis 50.000,00 € = 100,00 €
bis 250.000,00 € = 200,00 €
bis 500.000,00 € = 300,00 €
je weitere 500.000,00 € = 300,00 €
Bitte wählen Sie aus den folgenden Links die Ansprechpartner aus, die für die Gemeinde in der Ihr Bauvorhaben zur Ausführung gelangen soll zuständig sind.
Für die Gemeinden:
Aichhalden, Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dornhan, Dunningen,
Eschbronn, Epfendorf, Fluorn-Winzeln, Hardt, Lauterbach, Schenkenzell, Schiltach, Villingendorf, Vöhringen, Wellendingen und Zimmern o. R. Frau Hugger
Die Städte Oberndorf a.N., Rottweil, Schramberg und Sulz a.N. haben eine eigene Baurechtsbehörde.