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Düngeverordnung

Die Düngeverordnung gilt für landwirtschaftliche und gartenbaulich genutzte Flächen. Ausgenommen sind Haus- und Nutzgärten sowie bodenunabhängige Kulturen in Gewächshäusern. Sie legt bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln fest. Sie macht u.a. detaillierte Vorgaben für die Düngebedarfsermittlung, Bodenuntersuchungen und schreibt Gewässerabstände, Nährstoffvergleiche sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten vor.

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