Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
ggf. mit Anhängerverzeichnis
Kennzeichenschilder
bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
Verwertungsnachweis oder
Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Gebühren nach Verwaltungsaufwand vor Ort: ab EUR 16,20
Gebühren nach Verwaltungsaufwand online : ab EUR 2,10
Hinweis: Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug persönlich vor Ort bei einer anderen als der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde abmelden, müssen Sie eine erhöhte Gebühr zahlen.