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Schritt 3 von 3

Vorübergehendes Gaststättengewerbe (früher Gestattung)

Zum 01.01.2026 ist das neue Landesgaststättengesetz mit neuen Regelungen für das Anbieten von Getränken und/oder zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle in Kraft getreten.

Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.

Vorab informieren: