Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Im Anschluss an das Visum können Sie in besonderen Fällen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Hinweis: Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin und Ihre Kinder unter 18 Jahren haben ein Recht auf Familiennachzug.
Sie dürfen ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht. Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen. Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
etwaige Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen und mehrjähriger Berufserfahrung
Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion und mehrjähriger Berufserfahrung
Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Nachweis
der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
des gesicherten Lebensunterhalts und dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist (in der Regel durch Vorlage des Arbeitsplatzangebotes)
der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
keine
EUR 147,00
Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Erfüllen Sie die wissenschaftlichen oder beruflichen Voraussetzungen nicht, können Sie möglicherweise folgende Aufenthaltstitel erhalten: