die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz beziehungsweise Ihre Niederlassung haben oder die Zulassungsbehörde des Fahrzeugstandorts. Wenn Sie im Inland nicht gemeldet sind, ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts einer empfangsbevollmächtigten Person zuständig. Zulassungsbehörde ist,
für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
für einen Landkreis: das Landratsamt.
Sie haben ein neues Fahrzeug.
Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in Deutschland.
Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30,00 EUR.
Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Sie haben für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Der Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Dazu ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet. Sie können auch einen Vertreter (z.B. Ihren Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen, je nach Angebot auch als Download herunterladen und es zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde können Sie den Antrag auch als Online-Dienst über das Internet stellen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung; Kunden mit einem Aufenthaltstitel müssen zudem einen gültigen Reisepass vorlegen
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Vertretung durch einen Dritten:
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original
die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
bei Änderungen am Fahrzeug:
Vorlage einer Betriebserlaubnis
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 30,60
Gebühren nach Verwaltungsaufwand online: ab EUR 13,40
Hinweis: Kosten für Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.
Wunschkennzeichen: Möchten Sie sich ein bestimmtes Kennzeichen aussuchen, besteht die Möglichkeit, vorab eines reservieren zu lassen. Dies kann persönlich oder online erfolgen. Die Gebühr hierfür beträgt 10,20 EUR. Weitere Informationen zum Wunschkennzeichen sowie den Link zum Online-Dienst Wunschkennzeichen finden Sie hier: Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren - Serviceportal Baden-Württemberg
Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die sich meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde befinden.
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Flächen bewegt oder abgestellt werden. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.