Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Der Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Dazu ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet. Sie können auch einen Vertreter (z.B. Ihren Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen, je nach Angebot auch als Download herunterladen und es zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde können Sie den Antrag auch als Online-Dienst über das Internet stellen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original; Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
Vorlage einer Betriebserlaubnis
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 30,60
Gebühren nach Verwaltungsaufwand online: ab EUR 13,40
Hinweis: Kosten für Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.