Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Gebühren nach Verwaltungsaufwand ab EUR 11,40
Gebühren nach Verwaltungsaufwand online ab EUR 4,60
Sollte der Fzg.-Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung TEIL II an eine Finanzierungsgesellschaft oder Leasingbank zurückgesandt werden, fallen weitere Gebühren in Höhe von 10,20 EUR an.
Die Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II eine Zulassungsbescheinigung Teil I ebenfalls ausgestellt werden muss.
Öffnungszeiten:
Mo.-Mi. 08:00 - 14:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 07:00 - 12:00 Uhr
Sa. 09:00 - 12:00 Uhr