Digitale Antragstellung
Ausführliche Informationen zu vorgegeben Dateistandards und zur digitalen Antragsübermittlung finden Sie hier.
Bitte wählen Sie aus den folgenden Links die Ansprechpartner aus, die für die Gemeinde, in der Ihr Bauvorhaben zur Ausführung gelangen soll, zuständig sind.
Für die Gemeinden:
Aichhalden, Dornhan, Hardt, Lauterbach, Schenkenzell und Schiltach:
Bösingen, Deißlingen, Epfendorf, Villingendorf, Wellendingen und Zimmern o.R.:
Dunningen, Eschbronn:
Dietingen, Fluorn-Winzeln und Vöhringen:
Die Städte Oberndorf a.N., Rottweil, Schramberg und Sulz a.N. haben eine eigene Baurechtsbehörde.
Neben den Sprechzeiten im Kreisbauamt bieten wir auch den Service eines Sprechtages im örtlichen Rathaus an, der in der Regel einmal im Monat stattfindet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im örtlichen Amtsblatt sowie bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.