Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden ist: Nachweis über eine gültige HU durch den letzten HU-Bericht
bisheriges oder bisherige Kennzeichen Hinweis: Wenn Sie ein Kennzeichen aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, müssen Sie alle am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen zur Stempelung vorlegen.
in der Regel sofort
je nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 0,50
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.