Sie möchten technische Änderungen an Ihrem Kraftfahrzeug oder einem Anhänger vornehmen?
Dadurch kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Sie müssen nachweisen, dass die technischen Änderungen den Vorschriften entsprechen. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen dann eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilen.
Erkundigen Sie sich vor dem Ein- oder Umbau, ob
Tipp: Wenden Sie sich mit diesen Fragen an amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr oder an Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure einer Überwachungsorganisation.
Bestimmte technische Änderungen müssen Sie von der Technischen Prüfstelle oder einer zugelassenen Prüforganisation (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP) begutachten lassen. Im Anschluss daran müssen Sie diese Änderungen der Zulassungsbehörde so schnell wie möglich mitteilen. Darunter fallen etwa:
Achtung: Klären Sie vorher ab, ob Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrt zur Prüforganisation oder Technischen Prüfstelle abdeckt.
Voraussetzungen für die erneute Zulassung Ihres Fahrzeugs nach Durchführung der technischen Änderungen sind:
Sie oder Ihre Vertretung müssen die technischen Änderungen der zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Betriebserlaubnis beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
ca. 16,00 EUR
Hinweis: Für die technischen Abnahmen sind an die zur Abnahme befugten Organisationen Gebühren und Entgelte zu entrichten, die hier im Einzelnen nicht dargestellt werden können. Sofern eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt wird, fallen zusätzliche Kosten an.
Öffnungszeiten:
Mo.-Mi. 08:00 - 14:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 07:00 - 12:00 Uhr
Sa. 09:00 - 12:00 Uhr