Gebühren nach Verwaltungsaufwand ab EUR 11,40
Gebühren nach Verwaltungsaufwand online ab EUR 4,60
Sollte der Fzg.-Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung TEIL II an eine Finanzierungsgesellschaft oder Leasingbank zurückgesandt werden, fallen weitere Gebühren in Höhe von 10,20 EUR an.
Die Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II eine Zulassungsbescheinigung Teil I ebenfalls ausgestellt werden muss.
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.