Übertragung Trichinenuntersuchung

Damit Trichinenproben beim Schwarzwild durch den Jäger selbst entnommen werden können, bedarf es einer Übertragung nach § 6 Abs. 2 der Tier-LMÜV.

Für diese Übertragung benötigen Sie einen gültigen Jagdschein sowie eine Trichinenprobeentnahmeschulung nach § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV.

Sobald eine Übertragung erfolgt ist, können Sie auch Wildmarken und Wildursprungsscheine erhalten.

Die nächste Trichinenprobeentnahme-Schulung findet statt am Mittwoch, den 10.04.2024 um 16:00 Uhr im Schulungsraum (Dienstgebäude Veterinär- und Verbraucherschutzamt, Johanniterstr. 23, 78628 Rottweil).

Interessierte Jägerinnen und Jäger werden gebeten, sich anzumelden.

Mail: veta(at)landkreis-rottweil.de, Tel.: 0741 244-383 oder -384

Falls eine Beauftragung nach § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV für den Landkreis Rottweil erwünscht ist, senden Sie bitte den Antrag und eine Kopie der Teilnahmebescheinigung der Trichinenprobeentnahmeschulung nach § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV zeitnah nach erfolgter Schulung an

Landratsamt Rottweil

Veterinär- und Verbraucherschutzamt

Johanniterstr. 23

78628 Rottweil

Mail: veta(at)landkreis-rottweil.de