Übertragung Trichinenuntersuchung

Damit Trichinenproben beim Schwarzwild durch den Jäger selbst entnommen werden können, bedarf es einer Übertragung nach § 6 Abs. 2 der Tier-LMÜV.

Für diese Übertragung benötigen Sie einen gültigen Jagdschein sowie eine Trichinenprobeentnahmeschulung nach § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV.

Sobald eine Übertragung erfolgt ist, können Sie auch Wildmarken und Wildursprungsscheine erhalten.

Derzeit findet keine Schulung im Kreis Rottweil statt. Gerne setzen wir Sie auf unsere Warteliste.

Falls eine Beauftragung nach § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV für den Landkreis Rottweil erwünscht ist, senden Sie bitte den Antrag und eine Kopie der Teilnahmebescheinigung der Trichinenprobeentnahmeschulung nach § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV zeitnah nach erfolgter Schulung an

Landratsamt Rottweil

Veterinär- und Verbraucherschutzamt

Johanniterstr. 23

78628 Rottweil

Mail: veta@lrarw.de