Damit Trichinenproben beim Schwarzwild durch den Jäger selbst entnommen werden können, bedarf es einer Übertragung nach § 6 Abs. 2 der Tier-LMÜV.
Für diese Übertragung benötigen Sie einen gültigen Jagdschein sowie eine Trichinenprobeentnahmeschulung nach § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV.
Sobald eine Übertragung erfolgt ist, können Sie auch Wildmarken und Wildursprungsscheine erhalten.
Derzeit findet keine Präsenz-Schulung im Kreis Rottweil statt. Gerne setzen wir Sie auf unsere Interessentenliste. Schreiben Sie bitte hierfür eine Mail an veta(at)landkreis-rottweil.de
Falls eine Beauftragung nach § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV für den Landkreis Rottweil erwünscht ist, senden Sie bitte den Antrag und eine Kopie der Teilnahmebescheinigung der Trichinenprobeentnahmeschulung nach § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV zeitnah nach erfolgter Schulung an
Landratsamt Rottweil
Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Johanniterstr. 23
78628 Rottweil
Mail: veta(at)landkreis-rottweil.de