Dienstleistung

Lebensmittelüberwachung - Aufgabenbereich

Eine der Hauptaufgaben des Veterinär- und Verbraucherschutzamtes Rottweil, ist es, die Herkunft und Verarbeitung von Lebensmitteln von Feld und Stall bis hin zum Teller des Verbrauchers zu überwachen. Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure arbeiten hier Hand in Hand in einer Organisationseinheit.

Vom Teller des Verbrauchers z.B. in der Gastronomie, in Großküchen von Kantinen, Krankenhäusern und Altenheimen, Küchen in Kindergärten und Schulen über den Einzelhandel, Märkte und Straßenfeste ist die Lebensmittelüberwachung mit ihren Veterinären und Lebensmittelkontrolleuren kontrollierend und beratend tätig. Die täglichen Kontrollen gehen bis hin zu den Verarbeitungs- und Herstellungsbetrieben wie Bäckereien, fleischverarbeitenden Betrieben wie Metzgereien oder EU-weit zugelassenen Betrieben wie z.B. Schwarzwälder Schinkenherstellern und Molkereibetrieben.
Ebenso unterliegen die Herstellung von und der Handel mit Bedarfsgegenständen und Kosmetika der Überwachung des Veterinär- und Verbraucherschutzamtes Rottweil.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz der Menschen vor Gesundheitsgefährdung sowie vor Irreführung oder Täuschung durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika.
Ein weiteres Ziel ist es, gemeinsam mit den Lebensmittelherstellern und –lieferanten die Qualität von Lebensmitteln zu erhalten und zu steigern.

Kommt es bei Kontrollen zu Beanstandungen, erfolgen Maßnahmen wie Mängelberichte oder Verwarnungen, gegebenenfalls kann auch über Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Strafverfahren eingegriffen werden.
Teil der Überwachung ist die Entnahme von Proben, die an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern in Baden-Württemberg http://www.ua-bw.de untersucht und begutachtet werden.

Amtstierärztliche Kontrollen insbesondere in den Bereichen Tierarzneimittelrecht, Tiergesundheit/Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz sind entscheidend für gesunde Tierbestände und bilden damit die Grundlage für sichere und gesunde Lebensmittel.
Hierzu gehören neben den Tieren, die zur Fleischgewinnung dienen auch milchliefernde Tiere wie Rinder, Schafe, Ziegen und Büffel, eierliefernde Tiere wie Legehennen sowie die Bienen als Honiglieferanten.

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist getrennt in eine Untersuchung am lebenden Tier kurz vor dem Schlachten (Schlachttieruntersuchung) sowie in eine Fleischuntersuchung am Schlachttierkörper. Hierbei kommen amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten (ehemals „Fleischbeschauer“) zum Einsatz, ebenso bei der Trichinenuntersuchung an geschlachteten Hausschweinen und erlegten Wildschweinen. Im Bedarfsfall werden weitere Untersuchungen durchgeführt (z.B. bakteriologische Untersuchung). Erst nachdem die Unbedenklichkeit zum Verzehr festgestellt ist, wird das Fleisch durch amtliche Bestätigung (Stempel) zum Lebensmittel.

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