Aufgabenbereich

Tiergesundheit/Tierseuchenbekämpfung

Dieser Bereich umfaßt die Vorsorge und Bekämpfung von Tierkrankheiten. Dies kann einerseits zu Maßnahmen führen, die als Bedingungen für eine Reise mit Hund oder Katze ins Ausland gestellt werden ( Gesundheitszeugnisse, wirksamer Schutz gegen Tollwut, u.U. auch gegen andere Krankheiten ), die Fahrt zu einem Turnier mit dem Pferd in andere Länder gehört ebenfalls dazu. Märkte und Ausstellungen von Tieren ( besonders internationale Veranstaltungen ) obliegen ebenfalls der Überwachung durch den Amtstierarzt.
Staatlich durchzuführende Maßnahmen im Seuchenfall werden bei Tierverlusten durch Entschädigungen ausgeglichen (  anzeigepflichtige Tierseuchen, Zwangsmaßnahmen u.a. Tötungsanordnungen, Tierseuchenkasse).

Die Beseitigung von Tierkörpern dient letztendlich auch dem Schutz vor Krankheiten, besonders vor Seuchen. Ein fest vorgeschriebener und kontrollierter Erhitzungsprozeß in der Tierkörperbeseitigungsanstalt verhindert die Streuung von Krankheitserregern, die gesamte Tierbestände bedrohen oder gar vernichten können.

Die Rinderseuche BSE (oder auch TSE bei den anderen Tierarten genannt) hat zu einer Reihe von einzuhaltenden Vorschriften geführt, die bis in die Belange der Tierkörperbeseitigung hinein reichen. Die Überwachung dieser Anstalten ist ebenfalls Dienstaufgabe der Veterinärbehörde.

Hier sei auch auf die von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen) hingewiesen (Beispiele Tollwut, Tuberkulose, Milzbrand, Papageienkrankheit).
Staatlich durchzuführende Maßnahmen im Seuchenfall werden durch Entschädigungen ausgeglichen ( anzeigepflichtige Tierseuchen, Zwangsmaßnahmen, Tierseuchenkasse).

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Übergeordnete Verwaltungsebene
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