Aufgabenbereich

Tierschutz

Die gesetzliche Regelung zu artgerechter Haltung und Pflege einerseits und der Nutzung von Tieren in kommerzieller Hinsicht andererseits (Handel, Zucht mit Tieren) findet ihren Niederschlag in den Tierschutzgesetz mit seinen Ausführungsbestimmungen. Der Kontrolle durch die Amtstierärzte unterliegen dabei landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, gewerbliche Tierhaltungen (z. B. Zoohandlungen, Tierparks, Zuchtbetriebe, Hundeschulen) und private Tierhaltungen. Im Vorfeld werden zur Gewährleistung einer artgerechter Tierhaltung Baupläne zu Stallungen und sonstigen Unterkünften eingesehen und bewertet. Transporte von Tieren sind ebenfalls der amtstierärztlichen Kontrolle unterstellt. Am Ende eines Transports steht häufig der Schlachthof. Auch hier wird die Unterbringung amtstierärztlich überprüft und darauf geachtet, dass die Tiere zur Schlachtung tierschutzgerecht getrieben und getötet werden.

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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen