Schafe / Ziegen (kleine Wiederkäuer)

Allgemeine Informationen:

Die Tierhaltung von Schafen und Ziegen ist vorab mithilfe des TierhaIterhalterantrags anzuzeigen.
Vollständig und gut leserlich auszufüllen sind die S. 1, 2, 4 und 7/Anlage C. Tierseuchenkasse (bei Schafe, nicht bei Ziegen).
Falls es für den Standort der Tierhaltung keine Postadresse gibt, tragen Sie bitte unbedingt eine Flurstücksnummer mit PLZ und Ort ein. Hier finden Sie eine Beschreibung wie Sie die Flurstücksnummer herausfinden können.

Grundsätzlich muss ein Bestandsregister mit Zu- und Abgängen geführt werden.
Auf der 2. Seite werden Verluste und Geburten eingetragen.
Bestandsregister Schaf_Ziege

Zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres muss eine Stichtagsmeldung in HIT erfolgen. Frist hierfür ist der jeweils 15. Januar desselben Jahres.
Tierbewegungen müssen ebenfalls in HIT gemeldet werden. Das heißt der aufnehmende Betrieb tätigt eine sogenannte Übernahmemeldung mit Angabe des Herkunftsbetriebs und Tierzahl. Abgangsmeldungen müssen ebenfalls getätigt werden. Info HIT Meldungen
Wenn Sie kleine Wiederkäuer erwerben, müssen diese stets von einem sogenannten Begleitpapier begleitet sein. Hier werden der vorherige Haltungsbetrieb, der Transporteur und der endgültige Haltungsbetrieb eingetragen.
Schaf_Ziege_Begleitpapier

Schafe und Ziegen sind spätestens 9 Monate nach der Geburt zu kennzeichenen. Soll ein Tier schon vor dieser Zeit aus dem Geburtsbetrieb verbracht werden, hat die Kennzeichnung spätestens vor Verlassen des Betriebes zu erfolgen.
Zuchttiere werden mit 2 gelben Einzeltierohrmarken gekennzeichnet. Alternativ können Kennzeichen mit Fußfessel oder Bolus eingesetzt werden. Wichtig ist allerdings, dass immer 2 Kennzeichen kombiniert werden müssen, ein visuelles Kennzeichen und ein elektronisches.
Schlachttiere können mit einer betriebsspezifischen weißen Schlachtohrmarke gekennzeichnet werden, sofern sie innerhalb Deutschlands im ersten Lebensjahr geschlachtet werden.
Werden Kennzeichen verloren, müssen die kleinen Wiederkäuer unverzüglich mit 2 neuen Kennzeichen versehen werden. Die geänderte Nummer muss im Bestandsregister vermerkt werden. Alternativ kann die gleiche Nummer nachbestellt werden.
Für Schafe sind Beiträge bei der Tierseuchenkasse zu entrichten. Der Bestand ist hierfür jedes Jahr gesondert bei der Tierseuchenkasse zu melden. Relevant sind Schafe ab einem Alter von 10 Monaten.

Tiergesundheit:

Blauzungenkrankheit:
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Infektion insbesondere der Rinder und Schafe. Bei Schafen kann die Krankheit akut verlaufen, während sie bei Rindern in der Regel ohne bzw. nur mit milden Krankheitssymptomen verläuft. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind ebenfalls empfänglich. Es gibt zahlreiche Serotypen von dem Virus. Es wird über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides zwischen empfänglichen Tieren übertragen. Mensch können sich dagegen nicht anstecken.
Näheres zum Thema auch im Hinblick auf Verbringungen von Rindern, Schafen oder Ziegen entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Merkblatt, welches regelmäßig aktualisiert wird.

Hier finden Sie Informationen zur Blauzungenkrankheit:

2024_06_10 BTV-SituationBW

2023_09_22 BTV Info Ausbruch Niederlande

2023_03_06 Blauzungenimpfung_Pressemitteilung

2023_03_06 Blauzungenimpfung_Anlage_Detailübersicht

2022_05_18 Information
BT - Ein Impfgürtel kann alle besser schützen
Musterformblatt Anzeige der Tierhaltung nach §6 BlauzungenV_PDF
Anleitung HIT-Impfeintrag für Schafe/Ziegen (Blauzungenkrankheit) - Bedienungsanleitung für Tierbesitzer

Tierschutz:

Artgerechte Haltung:
Empfehlung Haltung Schafe und Ziegen Teil 1
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