Rinder

Allgemeine Informationen

Eine Rinderhaltung ist vorab mithilfe des Tierhalterantrags (PDF) zu registrieren.
Vollständig und gut leserlich auszufüllen sind die S. 1, 2, 4 und 7.
Falls es für den Standort der Tierhaltung keine Postadresse gibt, tragen Sie bitte unbedingt eine Flurstücksnummer mit PLZ und Ort ein. Hier finden Sie eine Beschreibung wie Sie die Flurstücksnummer herausfinden können.

Sie erhalten  nach der Registrierung eine Registriernummer und mit dieser die Zugangsdaten für die Datenbank HI-Tier.
In dieser Datenbank ist ein Bestandsregister zu führen, in welches alle Tierbewegungen, Geburten und Verluste innerhalb von 7 Tagen einzutragen sind.
Gleichzeitig benötigen Sie ein Bestandsregister auf Ihrem Betrieb. In dieses werden die oben genannten Ereignisse unmittelbar eingetragen. Es ist möglich das Bestandsregister aus HIT auch für diesen Zweck zu verwenden und somit elektronisch zu führen. Sie müssen in der Lage sein, dem Amt auf Verlangen einen Ausdruck zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist dann, dass die Eintragungen nicht innerhalb der 7 Tages Frist getätigt werden, sondern unmittelbar.

Rinder Bestandsregister (PDF)
Rinder sind Tierseuchenkassenbeitragspflichtig. Die Daten werden allerdings automatisch aus HI-Tier an die Tierseuchenkasse weitergeleitet. Es ist keine gesonderte Meldung erforderlich.
Ein Kalb muss in den ersten 7 Tagen mittels 2 Ohrmarken gekennzeichnet werden. Diese können Sie über den LKV BW beziehen. In diesem Zusammenhang kann gleich die erforderliche Untersuchung auf BVD mittels Ohrstanzprobe erfolgen.
Verliert ein Tier eine Ohrmarke, muss diese unmittelbar nachbestellt und das Tier nachgekennzeichnet werden. Bedenken Sie, dass ein Rind immer eindeutig identifizierbar sein muss. Sind beide Ohrmarken weg, ist dies nicht mehr gegeben und eine Verwertung nicht mehr möglich.

Tiergesundheit

BVD

Die Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD) ist eine bekämpfungspflichtige Infektionserkrankungen beim Rind. Die Infektion nicht trächtiger Rinder verläuft in der Regel unbemerkt. Infiziert sich allerdings ein trächtiges Rind kann es zu Fruchtretentionen, Aborten, Missbildungen und zur Entstehung persistent infizierter Kälber, die das Virus dauerhaft ausscheiden, kommen. Im späteren Verlauf können solche Kälber eine tödlich verlaufende sogenannte Mucosal Disease entwickeln. 
Es besteht eine Untersuchungspflicht auf BVD. Jedes geborene Kalb muss bis zum 20. Lebenstag mittels Ohrstanzprobe auf das Vorkommen des Virus untersucht werden. Informationen hierzu entnehmen Sie dem Merkblatt BVD des zuständigen Untersuchungsamtes in Aulendorf.

Merkblatt BVD (PDF)

BHV1

Das Bovine Herpesvirus 1 (BHV-1), auch bekannt als IBR- oder IPV-Virus und Verursacher der entsprechenden Krankheitsbilder (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis und Infektiöse Vulvovaginitis). 
Deutschland ist besitzt den Status seuchenfrei in Bezug auf BHV 1. Um diesen Status aufrecht erhalten zu können müssen Rinderbetriebe regelmäßig Untersuchungen auf BHV 1 durchführen.
Ausgenommen von der Untersuchungspflicht sind nur Endmastbetriebe ohne Zugang zur Weide, die die Rinder unmittelbar zur Schlachtung abgeben.
Für die Untersuchung ist ein Untersuchungsantrag aus HIT zu verwenden. Hier sind die Rinder automatisch je nach Kuhanteil zu untersuchen. Der bestandsbetreuende Tierarzt kann diesen Antrag erstellen, sofern Sie ihm eine Vollmacht hierfür erteilt haben.
Bei den Untersuchungen sind zwingend die vorgegeben Fristen einzuhalten. Werden die Fristen überschritten, verlieren Sie ihren freien Betriebsstatus und das Verbringen eines Rindes aus einem solchen Betrieb wird mit einem Bußgeld geahndet. Zusätzlich müssen Sie wieder neu ins Verfahren einsteigen und eine aufwendige  Basisuntersuchung durchführen.
Im Zusammenhang mit der Untersuchung auf BHV 1 finden regelmäßig Untersuchungen auf Brucellose und Leukose statt.

Merkblatt BHV 1 (PDF)

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Infektion insbesondere der Rinder und Schafe. Bei Schafen kann die Krankheit akut verlaufen, während sie bei Rindern in der Regel ohne bzw. nur mit milden Krankheitssymptomen verläuft. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind ebenfalls empfänglich. Es gibt zahlreiche Serotypen von dem Virus. Es wird über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides zwischen empfänglichen Tieren übertragen. Mensch können sich dagegen nicht anstecken.
Näheres zum Thema auch im Hinblick auf Verbringungen von Rindern, Schafen oder Ziegen entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Merkblatt, welches regelmäßig aktualisiert wird.

2023_09_22 BTV Info Ausbruch Niederlande

2023_03_06_Blauzungenimpfung_Pressemitteilung

2023_03_06 Blauzungenimpfung_Anlage Detailübersicht

2022_05_18 Information (PDF)
Anleitung Impfeintrag HIT Rinder (PDF)
BT - Ein Impfgürtel kann alle besser schützen (PDF)
Musterformblatt Anzeige der Tierhaltung nach § 6 BlauzungenV_PDF

Tierschutz

Tierschutzrechtliche Haltungsanforderungen sind in der Tierschutznutztierhaltungs-VO geregelt. Hier gibt es vor allem für die Kälberhaltung spezielle Regeln. Unter anderem gibt es Vorgaben wie Biestmilch innerhalb der ersten 4 Lebensstunden Mindestens 2 mal täglich das Befinden kontrollieren und versorgen
Rauhfutter ab dem 8. Lebenstag Haltung in der Gruppe ab der 9. Lebenswoche
Wasser zur freien Aufnahme ab der 3. Lebenswoche Kälber dürfen bis zu einem Alter von 6 vollendeten  Lebensmonaten nicht angebunden werden.
Bei der Beurteilung der Haltung von adulten Rindern werden die Europaratsempfehlungen zur Rinderhaltung herangezogen.

Europaratsempfehlungen (PDF)