Bienen

Allgemeine Informationen:

Bienenhaltungen müssen am Winterstandort registriert werden. Hierfür wird der Tierhalterantrag und die Anlage für Bienen verwendet. Füllen Sie die Seiten bitte vollständig und gut leserlich aus.
Falls es für den Standort der Tierhaltung keine Postadresse gibt, tragen Sie bitte unbedingt eine Flurstücksnummer mit PLZ und Ort ein. Hier finden Sie eine Beschreibung wie Sie die Flurstücksnummer herausfinden können.

Unbenutzte Bienenwohnungen / Beuten müssen stets verschlossen und bienendicht gehalten werden.
Bienenvölker sind bei der Tierseuchenkasse zu melden.

Tiergesundheit:

Amerikanische Faulbrut:
Werden die Bienen vorübergehend an einen nicht registrierten Standort verbracht, muss das Veterinäramt hierüber informiert und eine Gesundheitsbescheinigung vorgelegt werden.

Im Landkreis Rottweil erfolgt diese Meldung an die zuständigen Bienensachverständigen. Hier eine Liste der Bienensachverständigen, aufgeteilt in die jeweiligen Bezirke des Landkreises Rottweil:

Liste der Bienensachverständigen

Zusätzlich ist an dem vorübergehenden Standort ein Schild mit Name und Anschrift des Halters sowie die Anzahl der Völker gut sicht- und lesbar anzubringen.
Die Bienensachverständige stellen außerdem in Ihrem Bezirk entsprechende Gesundheitsbescheinigungen aus.  Aus dieser muss hervorgehen, dass die Bienen als frei von Amerikanischer Faulbrut (AFB) befunden worden sind und der Herkunftsort der Bienen nicht in einem AFB-Sperrbezirk liegt. Bienen gelten als AFB frei, wenn keine klinischen Symptome oder keine Sporen des Erregers der AFB mittels bakteriologischer Untersuchung festgestellt werden. Für das Verbringen von Bienenvölkern innerhalb Deutschlands wird empfohlen, dass bei dem Bienenstand, für den ein Gesundheitszeugnis ausgestellt werden soll, alle auffälligen und insbesondere alle schwachen Völker auf klinische Symptome der AFB zu untersuchen sind. Eine bakteriologische Untersuchung ist bei einem Verbringen in andere Bundesländer und bei einem Seuchenverdacht zwingend erforderlich.
Merkblatt Bienenproben

Varroatose:

Ist ein Bienenstand mit Varroamilben befallen muss der Besitzer alle Völker jährlich gegen Varroatose behandeln.
Merkblatt Behandlung Varroatose